FÜHRERSCHEINKLASSE B UND BF17

Der klassische PKW-Führerschein. Bereits ab einem Alter von 17,5 Jahren kann die Ausbildung beginnen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung und mit Erreichen des 18. Lebensjahres sind Sie dazu befugt ein Kraftfahrzeug allein und unabhängig im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Begleitendes Fahren mit 17 Jahren, auch BF17 genannt, ist bereits sechs Monate nach Erreichen des 16. Lebensjahres möglich. Nach abgeschlossener Prüfung ist es Ihnen erlaubt mit einer volljährigen Person (Mindestalter 30 Jahre, im Besitz des Führerscheins für 5 Jahre und maximal 1 Punkt in Flensburg) ein Kraftfahrzeug zu führen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wandelt sich der Führerschein automatisch in die Klasse B um.

Seit April 2020 bieten wir nun auch die Ausbildung der Klasse B für Automatik-Getriebe an.



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FÜHRERSCHEINKLASSE AM



Die Führerscheinklasse AM ist die erste Fahrerlaubnis, die Jugendliche absolvieren können. Mit bereits 14.5 Jahren kann die Anmeldung und Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Durch die Begrenzung auf maximal 50ccm des Zweirads, ist diese Fahrerlaubnis ein hervorragender Einstieg in den Straßenverkehr.

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FÜHRERSCHEINKLASSE A1



Ab einem Alter von 16 Jahren können Jugendliche, aber natürlich auch Erwachsene, das Fahrgefühl mit einem Krad erleben. Mit 15,5 Jahren kann die Ausbildung begonnen werden. Mit diesem Führerschein können Sie Motorräder bis einschließlich 125 ccm auf den Straßen fahren.

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FÜHRERSCHEINKLASSE A2



Mit 18 Jahren können Sie ein Motorrad mit maximal 48 PS und 400 ccm im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Wer bereits zwei Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse A1 ist, benötigt keine theoretische Ausbildung. =Aufstiegsmöglichkeit (für nähere Informationen fragen Sie bitte den Fahrlehrer)

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FÜHRERSCHEINKLASSE A



Die höchste Stufe des Motorradfahrens. Mit Erhalten dieses Führerscheins sind Sie berechtigt jegliche Art des Zweirads zu bewegen. Wer bereits den Führerschein der A2 erworben hat, benötigt keine weitere theoretische Ausbildung. Sind seit dem Erhalt des Führerscheins der Klasse A2 mindestens zwei Jahre vergangen, kann die Klasse A bereits mit Vollendung des 21. Lebensjahres bestreiten.

Ein Direkteinstieg in die Klasse A, also ohne vorherige Motorradausbildung, ist möglich. Es muss jedoch eine komplette theoretische und praktische Ausbildung erfolgen. Dies ist allerdings erst mit dem Erreichen des 24. Lebensjahres möglich. (für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Fahrlehrer)